Ihre sonderprivatauszug beantragen

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Der Gesetzgeber hat die Beantragung des sogenannten Sonderprivatauszuges für den Bürger relativ einfach gestaltet, sodass dieser nicht nur im Rathaus oder Einwohneramt, sondern mittlerweile auch online im Internet beantragt werden kann. Ein solcher Auszug wird von verschiedenen Behörden oder Arbeitgebern benötigt, um z.B. einen Job annehmen zu können. Dieser Artikel erklärt, wie man einen Sonderprivatauszug beantragen kann und was dabei zu beachten ist.

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Wie kann man einen Sonderprivatauszug beantragen?

Wer einen Sonderprivatauszug beantragen möchte, kann dies in der Regel entweder im Internet oder direkt beim jeweiligen Rathaus oder Einwohneramt in seiner Stadt tun. Bei der persönlichen Beantragung muss der Antragsteller seine Ausweisdokumente mitbringen, also entweder einen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass – weiterhin werden auch 13 Euro für die Bearbeitung und Erstellung des Dokumentes fällig. Für den Sonderprivatauszug benötigt der Antragsteller auch ein zusätzliches Dokument von der jeweiligen Behörde, die dieses Dokument benötigt. Ohne diese Bescheinigung kann das Dokument nicht ausgestellt werden, meistens wird eine solche Bescheinigung automatisch mit der Forderung nach dem erweiterten Führungszeugnis mitgesendet.

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Im Internet kann der Antrag jederzeit gestellt werden, ohne das Rathaus persönlich aufsuchen zu müssen. Auch hierfür ist ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion notwendig, der Nutzer muss dann seine Daten vom Ausweis auf den Computer bzw. auf die Webseite des Bundesjustizministeriums übertragen. Die Gebühr in Höhe von 13 Euro wird dann über das Online-Banking bezahlt und das Dokument wird dem Nutzer in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen zugeschickt. Beim Online-Antrag muss die Bescheinigung während des Antrages hochgeladen werden.